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Lernende der Volksschule

Mit Volksschule wird die Schulbildung während der obligatorischen Schulzeit bezeichnet. Die obligatorische Schulzeit umfasst den Kindergarten, sechs Jahre Primarschule und drei Jahre Sekundarstufe I. Mittelschulen und Sonderschulen werden in dieser Darstellung nicht mitgezählt. Die Sportschule Glarnerland sowie Privatschulen hingegen werden mitgezählt.
Es gilt das Schulortprinzip, gezählt werden Schülerinnen und Schüler, welche eine Schule innerhalb des Kantons Glarus besuchen.